Mitglied im KGV kann grundsätzlich jeder werden, wenn sein Aufnahmeantrag von Vorstand und Ausschuss befürwortet wird. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft (oder auch später) teilen Sie dem Verein auch mit, ob Sie ebenfalls in die Liste der Gartenbewerber aufgenommen werden möchten. Die Bewerberliste wird in chronologischer Form geführt. Maßgebend ist der Tag der Aufnahme als Mitglied.

Gibt ein Gartenpächter seine Parzelle auf, so wird diese den Bewerbern in der Reihenfolge angeboten, wie sie in die Bewerberliste aufgenommen wurden. Eine Ablehung eines Angebotes ändert nichts an der Position in der Bewerberliste. Die Wartezeit für eine Gartenparzelle kann zwischen wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren liegen. Es ist abhängig von der Anzahl der Parzellen die aufgegeben werden und der Position eines Bewerbers in der Liste. Übernimmt ein Bewerber eine Parzelle, muss er seinem Vorgänger eine Ablösung zahlen, die von Schätzern des Vereins nach den Richtlinien des Landesverbandes ermittelt wird.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit jährlich

 

für die Vollmitgliedschaft mit Gartenbewerbung

EUR 70,00

für die Vollmitgliedschaft als weiteres Familienmitglied  

EUR 24,00

für die Nachkommen des Vollmitglieds bis zum 18. Lebensjahr

EUR   5,00

 

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, können Sie hier den Aufnahmeantrag als PDF-Datei runterladen und ausgefüllt uns zuschicken. Wegen der zur Zeit noch vorhandenen Problematik des Datenschutzes im Internet haben wir darauf verzichtet, persönliche Daten online abzufragen.

Aufnahmeantrag