§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- Die Anmeldung zur Aufnahme hat schriftlich beim Vorstand zu erfolgen. Der Vereinsausschuß prüft den Antrag und ent scheidet über die Aufnahme.
- Mit der Aufnahme werden die Satzungen des Vereins, des Bezirks- und des Landesverbandes anerkannt.
- Die Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme.
- Jedem Mitglied wird die Satzung des Vereins ausgehändigt.
- Die Satzungen des Bezirks- und Landesverbandes sind beim Vorstand einzusehen.