1. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
    1. aus dem Beitrag zum Landesverband,
    2. aus dem Beitrag zum Bezirksverband,
    3. aus dem Beitrag zum Verein.
  2. Eine Beitragserhöhung des Landes- oder Bezirksverbandes wird von deren zuständigen Organen beschlossen und ist für den Verein und dessen Mitglieder bindend.
  3. Der Beitrag zum Verein und die Art des Einzuges werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen.
  4. Der Gesamtbeitrag ist jährlich zum 31.3. fällig.