§10 Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- aus dem Beitrag zum Landesverband,
- aus dem Beitrag zum Bezirksverband,
- aus dem Beitrag zum Verein.
- Eine Beitragserhöhung des Landes- oder Bezirksverbandes wird von deren zuständigen Organen beschlossen und ist für den Verein und dessen Mitglieder bindend.
- Der Beitrag zum Verein und die Art des Einzuges werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen.
- Der Gesamtbeitrag ist jährlich zum 31.3. fällig.