1. Ehrungen verdienter Mitglieder können vom Vereinsaus schuß nach den gegebenen Richtlinien vorgenommen werden.
  2. Ehrungen durch den Bezirks- oder Landesverband sind nach Beschluß des Ausschusses durch den Vorstand beim betreffenden Verband zu beantragen. Die Ehrungsordnung des Bezirks- und Landesverbandes ist hierbei zu beachten.