§17 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Kassier,
- dem Schriftführer,
- der Frauenvertretung.
- Die unter § 17 Abs. 1 a und 1 c aufgeführten Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des §26 BGB gegen Dritte. Vertretungsberechtigt sind beide Vorstandsmitglieder jeweils einzeln.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt, längstens jedoch vier Monate nach der regulären Amtszeit.
- Der erste Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, beruft und leitet die Sitzungen und Versammlungen des Vereins. Eine Vorstandssitzung muß einberufen werden, wenn zwei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.