§6 Austritt
- Der Austritt eines Mitglieds kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an der Vorstand des Vereins erfolgen. Die finanziellen Verpflichtungen für das laufende Kalenderjahr werden durch das Ausscheiden nicht berührt.
- Beim Austritt ist der Mitgliedsausweis dem Verein zurückzugeben.