§8 Rechte der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen und Veranstaltungen der Gesamtorganisation nach Maßgabe der Satzung und der von den Verbandsorganen gefaßten Beschlüsse und getroffenen Anordnungen teilzunehmen.
- Die Mitglieder sind berechtigt, als gewählte Deligierte in der Bezirksdeligiertenversammlung die Interessen des Vereins mit Sitz und Stimme zu vertreten. Sie sind weiterhin berechtigt, Anträge an den Verein zu richten.