§ 13 Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und tritt jährlich in den ersten vier Monaten des Jahres zusammen. Versammlungsort und Zeit bestimmt der Vorstand.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn dies
- ein Viertel der Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich verlangt,
- drei Viertel der Ausschußmitglieder beschließen.
- Unter Angabe der Tagesordnung ist die Mitgliederversammlung wenigstens zwei Wochen vorher durch eine schriftliche Einladung einzuberufen. Die Einladung kann auch in den Mitteilungen des Vereins im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen erfolgen.