§ 14 Beschlußfassung der Mitgliederversammlung
- Der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung ist vorbehalten:
- Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes des Vorstandes, der Fachberatung und der Revisoren,
- Entlastung des Gesamtvorstandes,
- Änderung der Satzung, Festsetzung des Vereinsbeitrages und die Erhebung von Umlagen,
- Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Vereinsausschusses,
- Wahl der Revisoren,
- Genehmigung des Haushaltsvoranschlages,
- Annahme oder Ablehnung von Anträgen, die der Mitgliederversammlung zur Entscheidung eingereicht wurden,
- Erteilung der Richtlinien für das Geschäftsjahr,
- Auflösung des Vereins, Austritt aus dem Bezirksverband und Beschluß über das Vereinsvermögen unter Beachtung des § 25 der Satzung.
- Anträge, die der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vor gelegt werden sollen, müssen sieben Tage vor dem Termin beim Vorstand eingereicht werden. Über einen Antrag, der nicht auf der Tagesordnung steht oder bei der Mitgliederversammlung gestellt wird, kann nur beraten werden, wenn kein Einspruch erfolgt.
- Satzungsänderungn sowie Beitrags-, Umlagen- oder Gebührenerhöungen sind der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen und über die Tagesordnung anzukündigen. Sollten solche Anträge von Mitgliedern ausserhalb des Vorstands und Ausschusses eingebracht werden, müssen sie abweichend von §14 Abs. 2 bereits 6 Wochen vor der Hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingehen.