1. Der Vorstand besteht aus:
    1. dem ersten Vorsitzenden,
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
    3. dem Kassier,
    4. dem Schriftführer,
    5. der Frauenvertretung.
  2. Die unter § 17 Abs. 1 a und 1 c aufgeführten Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des §26 BGB gegen Dritte. Vertretungsberechtigt sind beide Vorstandsmitglieder jeweils einzeln.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt, längstens jedoch vier Monate nach der regulären Amtszeit.
  4. Der erste Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, beruft und leitet die Sitzungen und Versammlungen des Vereins. Eine Vorstandssitzung muß einberufen werden, wenn zwei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.