§20 Der Schriftführer
- Der Schriftführer hat von allen Sitzungen und Versammlungen Protokoll zu führen. Die Niederschriften sind vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und aufzubewahren.
- Niederschriften der Sitzungen des Vorstandes und Ausschusses sind in der nächsten Sitzung bekannt zugeben.
- Einsprüche oder Ergänzungen sind von dem betreffenden Vereinsorgan zu entscheiden.
- Der Schriftführer sorgt für die Berichterstattung über das Vereinsleben.