§19 Der Kassier
- Der Kassier ist zur genauen und sorgfältigen Führung der Kasse und der Buchungsunterlagen verpflichtet. Er hat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen, einen Kassen- und Vermögensbericht zu fertigen und sämtliche Unterlagen für die Revisoren bereit zu stellen.
- Der Kassier ist berechtigt und verpflichtet, auf Verlangen eines Vereinsorganes über die Kassenlage und das Vereins vermögen Auskunft zu geben.
- Der Kassier hat zu jeder ordentlichen Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, der aus einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben zu bestehen hat.