1. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen und Veranstaltungen der Gesamtorganisation nach Maßgabe der Satzung und der von den Verbandsorganen gefaßten Beschlüsse und getroffenen Anordnungen teilzunehmen.
  2. Die Mitglieder sind berechtigt, als gewählte Deligierte in der Bezirksdeligiertenversammlung die Interessen des Vereins mit Sitz und Stimme zu vertreten. Sie sind weiterhin berechtigt, Anträge an den Verein zu richten.