§ 16 Aufgaben des Ausschusses
- Sofern keine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden kann, entscheidet der Ausschuß über
- die Bestellung kommissarischer Ersatzmitglieder beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern, sofern dies nicht bis zur nächsten Mitgliederversammlung verschoben werden kann,
- Vorbereitung aller Anträge, die der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden,
- alle wichtige Angelegenheiten, die für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind und eine Zurückstellung bis zur nächsten Mitgliederversammlung nicht möglich ist,
- Abschluß, Änderung, Verlängerung und Kündigung (Beendigung) von Verträgen,
- Ehrung verdienter Mitglieder (§ 24 der Satzung).
- Fachberater, Gartenwarte und Obleute werden vom Vereinsausschuß berufen. Sie erledigen ihre Aufgaben in dessen Einvernehmen.