1. Sofern keine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden kann, entscheidet der Ausschuß über
    1. die Bestellung kommissarischer Ersatzmitglieder beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern, sofern dies nicht bis zur nächsten Mitgliederversammlung verschoben werden kann,
    2. Vorbereitung aller Anträge, die der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden,
    3. alle wichtige Angelegenheiten, die für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind und eine Zurückstellung bis zur nächsten Mitgliederversammlung nicht möglich ist,
    4. Abschluß, Änderung, Verlängerung und Kündigung (Beendigung) von Verträgen,
    5. Ehrung verdienter Mitglieder (§ 24 der Satzung).
    6. Fachberater, Gartenwarte und Obleute werden vom Vereinsausschuß berufen. Sie erledigen ihre Aufgaben in dessen Einvernehmen.